§34i Prüfung anmelden: Anmeldung, Befreiung & Wiederholung

So meldest du dich zur IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO an — von der Wahl der IHK über Voll- und Teilprüfung bis zur Befreiung vom praktischen Teil und den Regeln zur Wiederholung.

Wo melde ich mich an?

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung §34i GewO erfolgt bei einer IHK deiner Wahl — entweder über ein Anmeldeformular oder über das Online-Anmeldeportal der jeweiligen IHK. Da die Prüfung bundesweit einheitlich konzipiert ist, bist du nicht zwingend an deine örtliche IHK gebunden.

Tipp: Vergleiche Prüfungstermine und Gebühren mehrerer IHK-Standorte. Beides kann sich unterscheiden — manche IHKs prüfen häufiger oder bieten günstigere Konditionen. Mehr dazu auf der Seite IHK-Standorte und Kosten.

Vollprüfung, Teilprüfung oder Wiederholung?

Bei der Anmeldung gibst du an, welche Variante der Prüfung du ablegst:

Vollprüfung

Schriftlicher und praktischer Teil. Der Standardfall für alle, die keine Befreiung vom praktischen Teil haben.

Teilprüfung

Nur der schriftliche Teil — für Personen, die aufgrund anerkannter Qualifikationen vom praktischen Teil befreit sind.

Hinzu kommen die Wiederholungsvarianten: Wer einen Teil nicht bestanden hat, meldet gezielt die Wiederholung des betreffenden Teils an (z. B. nur den praktischen Teil), ohne die gesamte Prüfung neu ablegen zu müssen.

Befreiung vom praktischen Teil

Bestimmte anerkannte Qualifikationen und Erlaubnisse können dazu führen, dass du vom praktischen Prüfungsteil befreit wirst und nur den schriftlichen Teil ablegst. Je nach IHK werden unter anderem anerkannt:

  • Erlaubnis nach §34d, §34f oder §34h GewO (Versicherungs- bzw. Finanzanlagenvermittlung)
  • Bestandene Sachkundeprüfung nach §34d, §34f oder §34h GewO (auch ohne bereits erteilte Erlaubnis)
Wichtig: Welche Qualifikationen konkret zur Befreiung vom praktischen Teil führen, entscheidet die zuständige IHK auf Grundlage der Prüfungsordnung. Lass die Anerkennung vor der Anmeldung verbindlich klären und halte die entsprechenden Nachweise bereit.

Davon zu unterscheiden ist die vollständige Befreiung von der Sachkundeprüfung (z. B. für Bankfachwirte), die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens als Gleichwertigkeitsnachweis anerkannt werden kann. Details dazu findest du auf der Seite Sachkundeprüfung §34i.

Wiederholung der Prüfung

Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann er in der Regel wiederholt werden, ohne die gesamte Prüfung neu abzulegen. Für die Wiederholung des praktischen Teils ist häufig eine Frist von zwei Jahren nach dem bestandenen schriftlichen Teil vorgesehen.

Genau prüfen: Wiederholungsfristen, die Zahl möglicher Wiederholungen und eventuelle Wartezeiten unterscheiden sich zwischen den IHK-Standorten. Maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner anmeldenden IHK.

Anmeldung Schritt für Schritt

  1. IHK auswählen
    Wähle eine IHK und vergleiche Prüfungstermine sowie Gebühren. Du bist nicht an deine örtliche IHK gebunden.
  2. Prüfungsvariante festlegen
    Entscheide, ob du die Vollprüfung, eine Teilprüfung (bei Befreiung vom praktischen Teil) oder eine Wiederholung ablegst.
  3. Befreiung klären (falls relevant)
    Lass anerkennbare Qualifikationen vor der Anmeldung prüfen und reiche die nötigen Nachweise ein.
  4. Anmeldung einreichen
    Melde dich über Formular oder Online-Portal der IHK an und wähle einen Termin innerhalb der Anmeldefrist.
  5. Gebühr zahlen & Einladung erhalten
    Begleiche die Prüfungsgebühr und erhalte deine Einladung mit Datum, Ort und Hinweisen zu Ausweis und Hilfsmitteln.
  6. Vorbereiten & Prüfung ablegen
    Bereite dich gezielt vor — z. B. mit Übungsfragen auf 34i-quiz.de — und lege die Prüfung am vereinbarten Termin ab.

Weiterführende Themen

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Rechtsgrundlagen & Quellen

Stand: 06/2026