§34i Prüfung anmelden: Anmeldung, Befreiung & Wiederholung
So meldest du dich zur IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO an — von der Wahl der IHK über Voll- und Teilprüfung bis zur Befreiung vom praktischen Teil und den Regeln zur Wiederholung.
Wo melde ich mich an?
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung §34i GewO erfolgt bei einer IHK, die die Prüfung anbietet — entweder über ein Anmeldeformular oder über das Online-Anmeldeportal der jeweiligen IHK. Laut IHK Berlin kannst du die Prüfung bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet; du bist also nicht zwingend an deine örtliche IHK gebunden.
Vollprüfung, Teilprüfung oder Wiederholung?
Bei der Anmeldung gibst du an, welche Variante der Prüfung du ablegst:
Vollprüfung
Schriftlicher und praktischer Teil. Der Standardfall für alle, die keine Befreiung vom praktischen Teil haben.
Teilprüfung
Nur der schriftliche Teil — für Personen, die aufgrund anerkannter Qualifikationen vom praktischen Teil befreit sind.
Hinzu kommen die Wiederholungsvarianten: Wer einen Teil nicht bestanden hat, meldet gezielt die Wiederholung des betreffenden Teils an (z. B. nur den praktischen Teil), ohne die gesamte Prüfung neu ablegen zu müssen.
Befreiung vom praktischen Teil
Bestimmte anerkannte Qualifikationen und Erlaubnisse können dazu führen, dass du vom praktischen Prüfungsteil befreit wirst und nur den schriftlichen Teil ablegst. Je nach IHK werden unter anderem anerkannt:
- Erlaubnis nach §34d, §34f oder §34h GewO (Versicherungs- bzw. Finanzanlagenvermittlung)
- Bestandene Sachkundeprüfung nach §34d, §34f oder §34h GewO (auch ohne bereits erteilte Erlaubnis)
Davon zu unterscheiden ist die vollständige Befreiung von der Sachkundeprüfung (z. B. für Bankfachwirte), die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens als Gleichwertigkeitsnachweis anerkannt werden kann. Details dazu findest du auf der Seite Sachkundeprüfung §34i.
Wiederholung der Prüfung
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann er je nach IHK wiederholt werden. Beispiel IHK Düsseldorf: Die Wiederholung des praktischen Teils ist innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung möglich.
Anmeldung Schritt für Schritt
- IHK auswählenWähle eine IHK und vergleiche Prüfungstermine sowie Gebühren. Du bist nicht an deine örtliche IHK gebunden.
- Prüfungsvariante festlegenEntscheide, ob du die Vollprüfung, eine Teilprüfung (bei Befreiung vom praktischen Teil) oder eine Wiederholung ablegst.
- Befreiung klären (falls relevant)Lass anerkennbare Qualifikationen vor der Anmeldung prüfen und reiche die nötigen Nachweise ein.
- Anmeldung einreichenMelde dich über Formular oder Online-Portal der IHK an und wähle einen Termin innerhalb der Anmeldefrist.
- Gebühr zahlen & Einladung erhaltenBegleiche die Prüfungsgebühr und erhalte deine Einladung mit Datum, Ort und Hinweisen zu Ausweis und Hilfsmitteln.
- Vorbereiten & Prüfung ablegenBereite dich gezielt vor — z. B. mit Übungsfragen auf 34i-quiz.de — und lege die Prüfung am vereinbarten Termin ab.
Weiterführende Themen
Häufige Fragen
Wie melde ich mich zur §34i-Sachkundeprüfung an?
Du meldest dich bei einer IHK an, die die Prüfung anbietet — entweder mit einem Anmeldeformular oder über das Online-Anmeldeportal der jeweiligen IHK. Bei der Anmeldung wählst du einen Prüfungstermin und gibst an, ob du die Vollprüfung ablegst, vom praktischen Teil befreit bist oder nur einen Prüfungsteil als Wiederholung ablegst. Anmeldefristen legt die jeweilige IHK fest.
Bin ich an meine örtliche IHK gebunden?
Nein. Laut IHK Berlin kannst du die Prüfung bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet. Termine, freie Plätze und Gebühren unterscheiden sich je IHK; prüfe sie vor der Anmeldung.
Kann ich vom praktischen Teil der §34i-Prüfung befreit werden?
Ja. Wer bestimmte anerkannte Qualifikationen oder Erlaubnisse nachweist, kann vom praktischen Prüfungsteil befreit werden und legt dann nur den schriftlichen Teil (Teilprüfung) ab. Anerkannt werden je nach IHK unter anderem Erlaubnisse nach §34d, §34f oder §34h GewO bzw. die bestandene Sachkundeprüfung nach §34d, §34f oder §34h GewO. Die genaue Anerkennung prüft die zuständige IHK.
Wie oft kann ich die §34i-Prüfung wiederholen?
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann er je nach IHK wiederholt werden. Beispiel IHK Düsseldorf: Der praktische Teil kann innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung wiederholt werden. Die genauen Wiederholungsregeln und Fristen legt die jeweilige IHK fest.
Vor der Anmeldung gezielt vorbereiten
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