Mündliche Prüfung §34i — Ablauf, Themen und Tipps

Die mündliche Prüfung §34i findet nur bei knappem Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung statt. Hier erfährst du alles über Ablauf, typische Fragen und wie du dich optimal vorbereitest.

15–30
Min. Dauer
2–3
Prüfer
nur bei
knappem Nichtbestehen
5
Sachgebiete

Wann findet die mündliche Prüfung §34i statt?

Der wichtigste Punkt zuerst: Die mündliche Prüfung ist keine reguläre Pflichtprüfung. Sie findet ausschließlich statt, wenn der Kandidat den schriftlichen Teil der §34i-Sachkundeprüfung knapp nicht bestanden hat — also sein Ergebnis in einer von der jeweiligen IHK definierten Grauzone liegt.

Wer die schriftliche Prüfung klar besteht (z.B. ≥ 50% der Punkte), muss keine mündliche Prüfung ablegen und hat die Sachkundeprüfung damit vollständig bestanden. Wer die schriftliche Prüfung deutlich nicht besteht (z.B. unter 40%), muss die schriftliche Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen — ohne mündliche Nachprüfung.

Regelung: Die genaue Definition von "knapp nicht bestanden" variiert je IHK. Üblich ist eine Grauzone von ca. 5–10 Prozentpunkten unter der Mindestpunktzahl. Informiere dich direkt bei deiner IHK über die genaue Regelung. Das Ziel der mündlichen Prüfung ist, Kandidaten mit Grenzleistungen eine letzte Chance zum Bestehen zu geben.

Ablauf der mündlichen §34i-Prüfung

  1. Einladung zur mündlichen Prüfung
    Nach dem schriftlichen Prüfungsergebnis lädt die IHK Kandidaten im Grenzbereich schriftlich zur mündlichen Prüfung ein. Die Einladung enthält Termin, Ort und ggf. Hinweise auf die Prüfungsbereiche.
  2. Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
    Du weißt nun, in welchen Sachgebieten du in der schriftlichen Prüfung Schwächen gezeigt hast. Fokussiere deine Nachbereitungszeit auf genau diese Bereiche — und auf die grundlegenden Fakten zu §34i GewO und WIKR.
  3. Prüfungsgespräch (15–30 Minuten)
    Der Prüfungsausschuss (2–3 Personen) stellt dir Fragen aus den Sachgebieten der §34i-Prüfung. Die Fragen sind offen formuliert — keine Multiple-Choice. Du musst Zusammenhänge erklären und Sachverhalte begründen können.
  4. Beratung des Prüfungsausschusses
    Nach dem Gespräch zieht sich der Prüfungsausschuss zur Beratung zurück. Die Entscheidung umfasst: bestanden (Sachkundenachweis erteilt), nicht bestanden (schriftliche Wiederholungsprüfung erforderlich).
  5. Ergebnismitteilung
    Das Ergebnis wird dir meist noch am gleichen Tag mitgeteilt. Bei Bestehen erhältst du den Sachkundenachweis §34i GewO als Bescheinigung der IHK, die du für den Erlaubnisantrag benötigst.

Typische Themen in der mündlichen Prüfung

Berufsrecht §34i GewO

  • Welche Voraussetzungen brauche ich für die §34i-Erlaubnis?
  • Was umfasst die Weiterbildungspflicht (20h/Jahr)?
  • Wozu dient das DIHK-Vermittlerregister?
  • Was ist der Unterschied zwischen gebundenem und ungebundenem Vermittler?

WIKR und Verbraucherschutz

  • Was ist das ESIS-Merkblatt und welche Angaben enthält es?
  • Wann muss eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführt werden?
  • Welche Kopplungsgeschäfte sind verboten?
  • Welches Widerrufsrecht hat der Verbraucher beim Immobilienkredit?

Immobilienfinanzierung

  • Erklären Sie den Unterschied zwischen Annuitätendarlehen und Tilgungsdarlehen.
  • Was ist ein Forward-Darlehen und wann macht es Sinn?
  • Wie wird der effektive Jahreszins nach PAngV berechnet?
  • Was ist der Beleihungsauslauf?

Risiken und Absicherung

  • Welche Versicherungen empfehlen Sie einem Kunden bei einem Immobilienkredit?
  • Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
  • Wie schützt sich der Kreditnehmer vor Zinsänderungsrisiken?
  • Was passiert bei Zahlungsausfall mit der finanzierten Immobilie?

Tipps für die mündliche §34i-Prüfung

  1. Schriftliches Ergebnis analysieren
    Falls du dein Ergebnis aufgeschlüsselt bekommst, weißt du, in welchen Sachgebieten du schwach warst. Fokussiere deine Nachbereitung genau dort — nicht auf das, was du schon kannst.
  2. Kernfakten zu §34i GewO und WIKR auswendig kennen
    Paragrafenreferenzen und Grundstrukturen müssen sitzen: §34i Abs. 1 GewO (Erlaubnisvoraussetzungen), Art. 14 WIKR (ESIS-Pflicht), Art. 18 WIKR (Kreditwürdigkeitsprüfung), §18a KWG. Diese werden fast immer abgefragt.
  3. Antworten laut üben
    Erkläre Themen laut — allein oder mit einem Übungspartner. Mündliche Formulierung und schriftliches Wissen sind unterschiedliche Fähigkeiten. Übe, Definitionen klar und strukturiert in eigenen Worten zu erklären.
  4. Ruhig bleiben bei Unsicherheiten
    Wenn du eine Frage nicht sicher beantworten kannst, sage ehrlich: "Dazu bin ich mir nicht sicher, ich denke..." — und erkläre deine Überlegung. Prüfer bewerten auch das strukturierte Denken, nicht nur das Faktenabfragen.
  5. Mit Übungsfragen auf 34i-quiz.de trainieren
    Auch für die mündliche Prüfung ist das Üben mit Quizfragen sinnvoll — sie helfen dabei, Fakten schnell abzurufen und Lücken gezielt zu schließen. Nutze die KI-Erklärungen, um Begründungen zu verstehen und formulieren zu können.
Wichtig: Ziel sollte immer sein, die schriftliche Prüfung klar zu bestehen — die mündliche Prüfung ist eine Notfalloption, kein Normalfall. Mit einer strukturierten Vorbereitung über 6–8 Wochen und regelmäßigem Üben von Prüfungsfragen ist das schriftliche Bestehen gut erreichbar.

Was passiert bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung?

Wer auch die mündliche Prüfung nicht besteht, muss die schriftliche Prüfung wiederholen — nicht erneut eine mündliche Prüfung ablegen. Es gelten keine langen Sperrfristen; die Wiederholung kann beim nächsten verfügbaren IHK-Termin angemeldet werden.

  • Wiederholungsgebühr für die schriftliche Prüfung ist in der Regel günstiger als die Erstprüfung
  • Die Wiederholung kann bei jeder beliebigen IHK in Deutschland abgelegt werden
  • Es gibt keine Begrenzung der Wiederholungsversuche

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