Ratgeber & Fachwissen zur §34i-Sachkundeprüfung
Belegte Fachartikel rund um die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO und die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV). Jede Aussage ist mit der Rechtsgrundlage in Gesetz und Verordnung nachgewiesen.
Kostenlos für die Prüfung üben§34i-Erlaubnis beantragen: Unterlagen und Ablauf
§34i-Erlaubnis beantragen: Welche Unterlagen regelmäßig nötig sind, wer den Antrag stellt und wie Erlaubnis, Gewerbeanzeige und Vermittlerregister zusammenhängen.
Artikel lesen →FachwissenPrüfungsbericht nach §34i GewO: Gibt es eine jährliche Pflicht?
Müssen Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO jährlich einen Prüfungsbericht abgeben? Der Unterschied zwischen ImmVermV und FinVermV (§34f), außerordentliche Prüfungen nach §15 ImmVermV und Regeln bei Doppelzulassung.
Artikel lesen →DatenschutzDatenschutz & DSGVO für Immobiliardarlehensvermittler: Löschpflicht vs. §14 ImmVermV
Muss ein Immobiliardarlehensvermittler Kundendaten auf Verlangen löschen? Art. 17 DSGVO trifft auf die 5-jährige Aufbewahrungspflicht aus §14 ImmVermV — mit Lösung für die Kollision, Klarstellung zur Geldwäschegesetz-Frage und zur Verzeichnispflicht nach Art. 30 DSGVO.
Artikel lesen →FachwissenErlöschen & Widerruf der §34i-Erlaubnis: Wenn Voraussetzungen nachträglich wegfallen
Wann erlischt die §34i-Erlaubnis? Rücknahme nach §48 VwVfG, Widerruf nach §49 VwVfG bei Wegfall von Zuverlässigkeit oder Versicherung, Verzicht und Anzeigepflichten — mit Rechtsgrundlage aus GewO und VwVfG.
Artikel lesen →WiderrufsrechtWiderrufsrecht bei Immobiliardarlehen: Wie lange gilt der Widerrufsjoker?
Der 'Widerrufsjoker' gilt für Immobiliardarlehen nicht unbegrenzt: Seit 21.03.2016 erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§356b Abs.2 BGB). Für ältere Verträge zeigt BGH XI ZR 133/24 (2025), dass schon 0,01 Prozentpunkte falscher Effektivzins die Frist bis heute offenhalten.
Artikel lesen →Vorzeitige RückzahlungVorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen: Deckelung, Berechnung, BGH-Urteile 2025
Bei Immobiliardarlehen gilt die 1-Prozent-Deckelung für Ratenkredite NICHT — die Vorfälligkeitsentschädigung kann deutlich höher ausfallen. Mit Berechnungsmethode, den BGH-Urteilen XI ZR 22/24 und XI ZR 187/23 (2025) und der Ausnahme nach §489 BGB.
Artikel lesen →Fachwissen§34i und §34k GewO: Was die neue Erlaubnispflicht ab 2026 bedeutet
§34k GewO kommt zum 20.11.2026: eine neue Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler außerhalb von Immobiliardarlehen. Was das für §34i-Immobiliardarlehensvermittler konkret bedeutet — mit Entscheidungstabelle, Fristen und Anerkennung der §34i-Sachkunde.
Artikel lesen →WeiterbildungWeiterbildungspflicht §34i GewO: Gilt sie für Darlehensvermittler?
Gibt es eine Weiterbildungspflicht für Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO? Nein — anders als bei §34c (20 Stunden/3 Jahre) und §34d (15 Stunden/Jahr) verlangt §34i nur einen einmaligen Sachkundenachweis. Belegt aus der GewO.
Artikel lesen →FachwissenESIS-Merkblatt & Informationspflichten nach §34i GewO
Das ESIS-Merkblatt nach Art. 247 §1 EGBGB: wann es fällig wird, warum es keine Kreditzusage ist, und welche zusätzlichen Informationspflichten §34i-Vermittler nach Art. 247 §13b EGBGB treffen — belegt aus dem EGBGB.
Artikel lesen →FachwissenWer braucht keine §34i-Erlaubnis? Ausnahmen nach §34i GewO
Wer braucht keine §34i-Erlaubnis? §34i Abs. 3 GewO nimmt Kreditinstitute, Wertpapierinstitute und deren Zweigstellen ausdrücklich aus. §34i Abs. 4 GewO regelt den EU-Passport. Ausnahmen erklärt mit Rechtsgrundlage.
Artikel lesen →FachwissenDarlehensvermittlungsvertrag §§ 655a–655e BGB: Schriftform, Provision und Verbraucherschutz
Der Darlehensvermittlungsvertrag nach §§ 655a–655e BGB regelt das Verhältnis zwischen §34i-Vermittler und Verbraucher: Schriftformpflicht, Provisionsfälligkeit, zulässige Nebenentgelte und zwingender Verbraucherschutz — belegt aus dem BGB.
Artikel lesen →FachwissenKreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliardarlehen: §505a BGB erklärt
Kreditwürdigkeitsprüfung nach §505a BGB bei Immobiliardarlehensvermittlung: Pflicht, Grundlagen, Rolle des §34i-Vermittlers und Rechtsfolgen nach §505d BGB — mit Quellenangaben.
Artikel lesen →OrdnungswidrigkeitenAußerordentliche Prüfungen und Ordnungswidrigkeiten nach §34i GewO
Behördliche Kontrolle nach §34i GewO: Wann darf die Behörde eine außerordentliche Prüfung anordnen? Welche Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten? Bußgelder nach §§15–16, 19 ImmVermV und §144 GewO — mit Rechtsgrundlage.
Artikel lesen →Abgrenzung§34c vs. §34i GewO: Abgrenzung und Unterschiede für Makler
§34c und §34i GewO im Vergleich: Warum Immobilienmakler mit §34c-Erlaubnis nicht automatisch Hypotheken vermitteln dürfen, wo §34c endet und §34i beginnt — mit den wichtigsten Unterschieden bei Sachkunde, Haftpflicht und Weiterbildung.
Artikel lesen →MitarbeiterMitarbeiter in der §34i-Vermittlung: Sachkunde, Zuverlässigkeit und Vergütungsregeln
Welche Pflichten §34i-Erlaubnisinhaber beim Einsatz von Mitarbeitern treffen — Sachkundepflicht, Zuverlässigkeitsprüfung, Untersagungsmöglichkeit der Behörde und Vergütungsverbot für Absatzziele. Belegt aus §34i Abs. 6–8 GewO.
Artikel lesen →RollenHonorar-Immobiliardarlehensberater nach §34i GewO: unabhängige Beratung ohne Provision
Die zweite Rolle unter §34i GewO: der unabhängige Berater, der sich vom Kunden statt vom Darlehensgeber bezahlen lässt, eine hinreichende Marktauswahl heranzieht und nicht zugleich vermitteln darf. Belegt aus §34i Absatz 5 GewO.
Artikel lesen →ErlaubnisZuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse: die persönlichen Voraussetzungen der §34i-Erlaubnis
Neben Sachkunde und Versicherung verlangt §34i GewO persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Welche Regelvermutungen bei Vorstrafen, Insolvenz oder Schuldnerverzeichnis gelten. Belegt aus §34i Absatz 2 GewO.
Artikel lesen →ErlaubnisBerufshaftpflichtversicherung nach §34i GewO: Pflicht, Mindestsummen und Nachweis
Warum die Berufshaftpflichtversicherung Erlaubnisvoraussetzung ist, die Mindestsummen von 460.000 und 750.000 Euro und wie sie nachgewiesen wird. Belegt aus §§9–11 ImmVermV und der EU-Verordnung 1125/2014.
Artikel lesen →VerhaltenspflichtenVerhaltenspflichten nach §34i GewO: Sorgfalt, Geldannahmeverbot und Aufbewahrung
Welche laufenden Pflichten Immobiliardarlehensvermittler im Geschäft treffen — allgemeine Sorgfaltspflicht, Verbot der Annahme von Kundengeldern und fünfjährige Aufbewahrung. Belegt aus §§12–15, 19 ImmVermV.
Artikel lesen →RegisterVermittlerregister nach §34i GewO: Registrierungspflicht, Registrierungsnummer und öffentliche Einsicht
Warum sich Immobiliardarlehensvermittler nach der Erlaubnis ins Register eintragen lassen müssen, welche Daten dort stehen und wie die öffentliche Einsicht funktioniert. Belegt aus §34i Abs. 8, §11a GewO und §§6–7 ImmVermV.
Artikel lesen →BefreiungBefreiung von der §34i-Prüfung: gleichgestellte Berufsabschlüsse (§4 ImmVermV)
Welche Ausbildungs-, Fortbildungs- und Studienabschlüsse die Sachkundeprüfung ersetzen — und warum die Befreiung nur die Sachkunde betrifft. Belegt aus §4 ImmVermV.
Artikel lesen →PrüfungsablaufSachkundeprüfung §34i GewO: Ablauf von schriftlichem und praktischem Teil
Wie die IHK-Sachkundeprüfung aufgebaut ist — schriftlicher Teil, praktischer Teil als simuliertes Kundenberatungsgespräch und die Bestehensgrenze von 50 Prozent. Belegt aus der ImmVermV.
Artikel lesen →FachwissenBaufinanzierungsvermittler: Haftung nach BGH I ZR 122/23
Baufinanzierungsvermittler und Haftung: Was der BGH in I ZR 122/23 zu Risikoaufklärung, Beratungsprotokoll und Schadensersatz entschieden hat.
Artikel lesen →Weiterführende Themenseiten
Vertiefende Seiten zu einzelnen Prüfungsthemen und zum Ablauf der IHK-Sachkundeprüfung:
Wissen anwenden und die Prüfung bestehen
Übe mit Prüfungsfragen und einer realistischen Prüfungssimulation — nach dem Aufbau der IHK-Sachkundeprüfung nach §34i GewO.
Kostenlos registrieren