Was ist die §34i GewO Sachkundeprüfung?
Die §34i-Sachkundeprüfung ist die gesetzliche Voraussetzung für die gewerbliche Immobiliardarlehensvermittlung in Deutschland. Hier erfährst du, wer sie braucht, wie sie aufgebaut ist und wie du dich optimal vorbereitest.
Was ist §34i GewO?
§34i der Gewerbeordnung (GewO) ist die Rechtsgrundlage für die gewerbliche Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler (auch: Hypothekenvermittler, Baufinanzierungsberater). Wer in Deutschland gewerblich Immobiliarkredite vermittelt — also Privatkunden bei der Aufnahme von Baudarlehen, Hypothekendarlehen oder Wohnkrediten berät und Vertragsabschlüsse vermittelt — benötigt eine Erlaubnis nach §34i GewO.
Die Erlaubnis setzt unter anderem den Nachweis der Sachkunde voraus. Dieser wird durch die IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO erbracht. Die Prüfung basiert auf der ImmVermAusbV (Immobiliardarlehensvermittler-Ausbildungsverordnung) und wurde als Reaktion auf die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR / Richtlinie 2014/17/EU) eingeführt, die Deutschland ab 2016 verpflichtend umzusetzen hatte.
Wer braucht die §34i-Erlaubnis?
Die Erlaubnispflicht gilt für alle, die gewerblich und selbstständig Immobiliarkredite vermitteln:
- Freie Hypothekenmakler und Baufinanzierungsberater
- Immobilienvermittler, die auch Finanzierungsberatung anbieten
- Finanzdienstleister mit Immobiliarkreditvermittlung
- Bankvermittler, die auf eigene Rechnung tätig sind (nicht als Angestellte einer Bank)
Nicht erlaubnispflichtig sind unter anderem:
- Banken und Kreditinstitute (diese unterliegen dem KWG)
- Angestellte Mitarbeiter von erlaubnispflichtigen Betrieben (nur der Betriebsinhaber/Geschäftsführer braucht die Erlaubnis)
- Personen, die ausschließlich beratend tätig sind, ohne Verträge zu vermitteln
Erlaubnisvoraussetzungen §34i GewO
Gemäß §34i Abs. 1 GewO muss ein Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Persönliche Zuverlässigkeit: Keine einschlägigen strafrechtlichen Verurteilungen, kein laufendes Insolvenzverfahren, keine ungeordneten Vermögensverhältnisse
- Geordnete Vermögensverhältnisse: Kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis, kein laufendes Insolvenzverfahren
- Sachkundenachweis: Bestandene IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO oder anerkannte gleichwertige Berufsqualifikation
- Berufshaftpflichtversicherung: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestdeckungssumme (aktuell: 460.000 € je Schadensfall, 750.000 € Jahresgesamtleistung)
- Registrierung im DIHK-Vermittlerregister: Eintragung im bundesweit zugänglichen Register aller zugelassenen Immobiliardarlehensvermittler
Aufbau der §34i-Sachkundeprüfung
Die Prüfung wird als schriftliche Multiple-Choice-Prüfung am Computer bei der IHK abgelegt und umfasst folgende Eckdaten:
Schriftliche Prüfung
- ca. 60 Multiple-Choice-Fragen
- 90 Minuten Bearbeitungszeit
- Computergestützt am IHK-Standort
- Alle 5 Sachgebiete werden geprüft
- Mindestpunktzahl: ca. 50% zum Bestehen
Mündliche Nachprüfung
- Nur bei knappem Nichtbestehen
- 15–30 Minuten Dauer
- Offene Fragen (kein Multiple Choice)
- 2–3 Prüfer im Ausschuss
- Ersetzt keine vollständige Wiederholung
Die 5 Sachgebiete der Prüfung
Die IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO prüft Wissen aus fünf Themenbereichen:
- Rechtliche Grundlagen der Immobiliardarlehensvermittlung — §34i GewO, ImmVermAusbV, DIHK-Register, Berufspflichten, Weiterbildung
- Verbraucherschutz und Beratungspflichten — ESIS-Merkblatt, Informationspflichten, Widerrufsrecht, Kreditwürdigkeitsprüfung
- Grundlagen der Immobilienfinanzierung — Darlehensarten, Tilgungsrechnung, Effektivzins (PAngV), KfW-Förderung, Grundschuld
- Risiken und Versicherungen — Zinsänderungsrisiko, Risikolebensversicherung, Wohngebäude- und Restschuldversicherung
- Wohn-Immobilienkreditrichtlinie (WIKR) — EU-Richtlinie 2014/17/EU, §18a KWG, Kopplungsverbote, ESIS-Pflichten
Befreiung von der Sachkundeprüfung
Wer bestimmte anerkannte Qualifikationen nachweisen kann, ist von der Pflicht zur Sachkundeprüfung §34i befreit. Anerkannte Gleichwertigkeiten umfassen unter anderem:
- Bankfachwirt (IHK): Allgemein anerkannte Befreiung
- Immobilienfachwirt (IHK): Befreiung möglich, je nach IHK-Prüfung
- Bankkaufmann/-frau: Einzelfallprüfung durch die IHK
- Wirtschaftsrechtliches Studium: Abhängig von Studieninhalten und IHK-Beurteilung
Ablauf: Von der Vorbereitung zur Erlaubnis
- Prüfen: Brauche ich die Erlaubnis?Bist du gewerblich als Immobiliardarlehensvermittler tätig? Wenn ja, ist §34i GewO für dich relevant. Prüfe auch, ob du durch vorhandene Qualifikationen befreit werden kannst.
- IHK wählen und Prüfungstermin anmeldenWähle einen IHK-Standort und melde dich für einen Prüfungstermin an. Du bist nicht an deine Heimat-IHK gebunden — vergleiche Termine und Gebühren (140–350 €).
- Sachkundeprüfung vorbereiten und ablegenLerne alle 5 Sachgebiete, übe mit Prüfungsfragen auf 34i-quiz.de und lege die Prüfung ab. Bei Bestehen erhältst du den Sachkundenachweis der IHK.
- Berufshaftpflichtversicherung abschließenSchließe vor der Erlaubnisbeantragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen ab und hole die Versicherungsbestätigung ein.
- Erlaubnis beim Gewerbeamt beantragenBeantrage die §34i-Erlaubnis beim zuständigen Gewerbeamt mit allen erforderlichen Unterlagen: Sachkundenachweis, Versicherungsbestätigung, Führungszeugnis, ggf. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis.
- Im DIHK-Vermittlerregister registrierenNach Erlaubniserteilung wird du im DIHK-Vermittlerregister eingetragen. Kunden können dort deine Zulassung überprüfen. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben.
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