§34i Prüfungsthemen: alle 5 Sachgebiete im Überblick

Alle Prüfungsthemen der IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO — von Berufsrecht über Immobilienfinanzierung bis zur Wohn-Immobilienkreditrichtlinie (WIKR). So weißt du genau, worauf es ankommt.

5
Sachgebiete
~60
Prüfungsfragen
90
Minuten Bearbeitungszeit
§34i
GewO Rechtsgrundlage

Aufbau der §34i-Sachkundeprüfung

Die IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO ist die Voraussetzung für die Erlaubnis zur gewerblichen Immobiliardarlehensvermittlung in Deutschland. Die Rechtsgrundlage bildet §34i der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Immobiliardarlehensvermittler-Ausbildungsverordnung (ImmVermAusbV).

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (ca. 60 Multiple-Choice-Fragen, 90 Minuten) und einem optionalen mündlichen Teil, der nur stattfindet, wenn der schriftliche Teil knapp nicht bestanden wurde. Die Prüfung wird bundesweit einheitlich bei einer IHK abgelegt.

Wichtig: Die Erlaubnis nach §34i GewO ist Pflicht für alle, die gewerblich Immobiliarkredite vermitteln — also Hypothekendarlehen, Baudarlehen und Bausparverträge als Gesamtpaket mit Kredit. Ohne diese Erlaubnis ist die Tätigkeit nicht gestattet.

Alle 5 Sachgebiete im Überblick

1
Rechtliche Grundlagen der Immobiliardarlehensvermittlung (§34i GewO, ImmVermAusbV)
2
Verbraucherschutz und Beratungspflichten
3
Grundlagen der Immobilienfinanzierung
4
Risiken und Versicherungen bei Immobilienkrediten
5
Wohn-Immobilienkreditrichtlinie (WIKR) und EU-Regulierung
Sachgebiet 1

Rechtliche Grundlagen der Immobiliardarlehensvermittlung

Das wichtigste Sachgebiet — §34i GewO bildet die Grundlage für alle weiteren Anforderungen. Hier werden Erlaubnisvoraussetzungen, Registrierungspflichten und Berufspflichten geprüft.

§34i GewO — Erlaubnisvoraussetzungen
ImmVermAusbV — Ausbildungsverordnung
Registrierung im DIHK-Register
Berufspflichten & Verhaltensregeln
Haftpflichtversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeiten (Bankfachwirt etc.)
Weiterbildungspflicht (20h/Jahr)
Gebundene vs. ungebundene Vermittler
Sanktionen bei Verstößen
Prüfungshinweis: Die Erlaubnisvoraussetzungen nach §34i Abs. 1 GewO (persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkundenachweis, Berufshaftpflicht) werden häufig abgefragt. Kenntnis der Befreiungstatbestände ist ebenso prüfungsrelevant.
Sachgebiet 2

Verbraucherschutz und Beratungspflichten

Verbraucher genießen beim Immobiliarkreditgeschäft besonderen Schutz. Dieses Sachgebiet umfasst Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden.

Vorvertragliche Informationspflichten
Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS)
Beratungsdokumentation
Kreditwürdigkeitsprüfung
Widerrufsrecht des Verbrauchers
Unzulässige Kopplungsgeschäfte
Vergütungsoffenlegungspflicht
Beschwerdemanagement
Prüfungshinweis: Das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS) und die vorvertraglichen Informationspflichten nach Art. 14 WIKR sind zentrale Prüfungsthemen. Die korrekte Kreditwürdigkeitsprüfung nach §18a KWG wird ebenfalls abgefragt.
Sachgebiet 3

Grundlagen der Immobilienfinanzierung

Das praktische Kernwissen: Wie funktioniert eine Immobilienfinanzierung? Von Darlehensarten über Tilgungsrechnung bis zu staatlichen Förderprogrammen.

Annuitätendarlehen
Tilgungsdarlehen
Endfälliges Darlehen
Eigenkapital und Beleihungsauslauf
Zinsbindung & Prolongation
Forward-Darlehen
KfW-Förderprogramme
Bausparvertrag als Finanzierungsbaustein
Grundschuld & Hypothek
Effektivzins nach PAngV
Tilgungsplan & Restschuld
Sondertilgungsrecht
Prüfungshinweis: Berechnungsaufgaben zu Annuitätendarlehen (Rate, Restschuld, Tilgung) können Teil der Prüfung sein. Effektivzinsberechnung nach Preisangabenverordnung (PAngV) und der Unterschied zwischen Nominalzins und Effektivzins sind prüfungsrelevant.
Sachgebiet 4

Risiken und Versicherungen bei Immobilienkrediten

Immobilienkredite sind langfristige Verpflichtungen — das bringt erhebliche Risiken mit sich. Dieses Sachgebiet umfasst Risikoabsicherung und relevante Versicherungsprodukte.

Zinsänderungsrisiko
Ausfallrisiko & Kreditausfall
Risikolebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wohngebäudeversicherung
Elementarschadenversicherung
Restschuldversicherung
Grundbuch und Sicherungsrechte
Zwangsversteigerung & Verwertung
Marktpreisrisiken bei Immobilien
Sachgebiet 5

Wohn-Immobilienkreditrichtlinie (WIKR) und EU-Regulierung

Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17/EU), in Deutschland umgesetzt durch das Wohnimmobilienkreditwesengesetz, bildet den europäischen Rahmen für Immobiliarkredite.

WIKR — Richtlinie 2014/17/EU
Umsetzung in deutsches Recht (§18a KWG)
Anwendungsbereich der WIKR
ESIS-Merkblatt (Inhalt & Pflichten)
Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
Verhaltensstandards für Vermittler
Kopplungsverbote und -erlaubnisse
Vorzeitige Rückzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung)
Fremdwährungskredite
Prüfungshinweis: Die WIKR ist ein eigenständiges Sachgebiet mit hohem Prüfungsgewicht. Insbesondere der Inhalt des ESIS-Merkblatts, die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung und das Verbot bestimmter Kopplungsgeschäfte werden regelmäßig abgefragt.

Lernstrategie für die §34i-Prüfung

Die §34i-Prüfung ist mit gezielter Vorbereitung gut zu schaffen. Empfohlene Lernreihenfolge:

  1. Sachgebiet 1 zuerst (Rechtliche Grundlagen) — §34i GewO und die Erlaubnisvoraussetzungen bilden die Basis. Ohne dieses Wissen sind viele andere Themen schwerer zu verstehen.
  2. Sachgebiet 5 früh angehen (WIKR) — Die EU-Richtlinie ist komplex und erfordert mehr Einarbeitungszeit. ESIS-Merkblatt und §18a KWG auswendig kennen.
  3. Sachgebiet 3 rechnerisch üben (Finanzierung) — Tilgungsrechnung und Effektivzinsberechnung erfordern praktische Übung. Berechnungsaufgaben regelmäßig trainieren.
  4. Sachgebiet 2 & 4 ergänzen — Verbraucherschutzpflichten und Risikothemen sind konzeptionell gut erschließbar und können mit Übungsfragen effizient vorbereitet werden.
  5. Prüfungssimulation — Trainiere unter realen Prüfungsbedingungen (60 Fragen, 90 Minuten). Analysiere Schwächen und wiederhole gezielt.
Regel: Kein Sachgebiet vernachlässigen — in manchen IHK-Prüfungsordnungen führt ein deutlich unterdurchschnittliches Ergebnis in einem Sachgebiet zum Nichtbestehen, auch wenn die Gesamtpunktzahl ausreicht.

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