§34i Prüfungsablauf: schriftlicher & praktischer Teil im Detail
Wie läuft die IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO ab? Hier erfährst du Schritt für Schritt, was dich im schriftlichen Teil und im praktischen Beratungsgespräch erwartet — und wie du beide Teile bestehst.
Überblick: zwei Prüfungsteile
Die IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO ist bundesweit einheitlich aufgebaut und besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil. Beide Teile müssen jeweils für sich bestanden werden. Die Prüfung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH einheitlich konzipiert und an den einzelnen IHK-Standorten durchgeführt.
Schriftlicher Teil
- In der Regel 150 Minuten
- Zwei Teilbereiche (Beratung & Finanzierung)
- Single-Choice, Multiple-Choice & Berechnungen
- Taschenrechner i. d. R. zugelassen
- Mindestens 50% der Punkte zum Bestehen
Praktischer Teil
- Simulation eines Kundenberatungsgesprächs
- Fallvorgabe mit Vorbereitungszeit
- Entwicklung einer kundengerechten Lösung
- Bewertung der praktischen Anwendung
- Mindestens 50% der Punkte zum Bestehen
Der schriftliche Teil im Detail
Im schriftlichen Teil weist du nach, dass du die fachlichen und rechtlichen Grundlagen der Immobiliardarlehensvermittlung beherrschst und praktisch anwenden kannst. Geprüft wird überwiegend nach dem Single-Choice- und Multiple-Choice-Prinzip; hinzu kommen Berechnungsaufgaben, etwa zu Tilgung und Effektivzins.
Der schriftliche Teil dauert in der Regel 150 Minuten und gliedert sich in zwei Teilbereiche:
- Vermittlung und Beratung von Immobiliardarlehen (in der Regel 60 Minuten) — rechtliche Grundlagen, Informations- und Beratungspflichten, Verbraucherschutz.
- Finanzierung und Kreditprodukte (in der Regel 90 Minuten) — Darlehensformen, Zins- und Tilgungsrechnung, Sicherheiten, Förderung und Bonitätsprüfung.
Erlaubte Hilfsmittel
Da Berechnungsaufgaben Teil der Prüfung sind, ist in der Regel ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner zugelassen. An manchen Standorten wird stattdessen eine Taschenrechner-Funktion am Prüfungs-PC bereitgestellt. Welche Hilfsmittel konkret erlaubt sind, legt die jeweilige IHK fest.
Der praktische Teil: das Beratungsgespräch
Der praktische Teil ist die Simulation eines Kundenberatungsgesprächs. Du erhältst eine Fallvorgabe — also eine typische Kundensituation mit Finanzierungswunsch — und hast eine festgelegte Vorbereitungszeit. Anschließend führst du das Beratungsgespräch und entwickelst eine kundengerechte Finanzierungslösung, die du nachvollziehbar begründest.
Bewertet wird, ob du das im schriftlichen Teil geprüfte Wissen in einer realistischen Beratungssituation praktisch anwenden kannst: Bedarfsermittlung, Auswahl passender Produkte, Erfüllung der Informationspflichten und eine kundenorientierte Argumentation.
Wann gilt die Prüfung als bestanden?
Beide Prüfungsteile müssen jeweils für sich bestanden werden. In der Regel sind dafür mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte je Teil erforderlich. Wer einen Teil nicht besteht, muss in der Regel nur diesen Teil wiederholen — die Wiederholungsregeln und Fristen legt die zuständige IHK fest.
Schritt für Schritt durch den Prüfungstag
- Anmeldung & EinladungNach der Anmeldung bei einer IHK deiner Wahl erhältst du eine Einladung mit Datum, Uhrzeit und Ort sowie Hinweisen zu Ausweispflicht und erlaubten Hilfsmitteln.
- Schriftlicher Teil — Bereich 1Du beginnst mit „Vermittlung und Beratung von Immobiliardarlehen" (i. d. R. 60 Minuten). Single-Choice- und Multiple-Choice-Aufgaben zu Recht, Verbraucherschutz und Beratungspflichten.
- Schriftlicher Teil — Bereich 2Es folgt „Finanzierung und Kreditprodukte" (i. d. R. 90 Minuten) mit Aufgaben zu Darlehensformen, Zins- und Tilgungsrechnung sowie Berechnungen.
- Praktischer Teil — VorbereitungDu erhältst die Fallvorgabe für das Beratungsgespräch und nutzt die vorgesehene Vorbereitungszeit, um deine Beratungslösung zu strukturieren.
- Praktischer Teil — BeratungsgesprächDu führst das simulierte Kundenberatungsgespräch vor dem Prüfungsausschuss und präsentierst deine kundengerechte Finanzierungslösung.
- Ergebnis & SachkundenachweisNach Auswertung beider Teile erhältst du bei Bestehen den Sachkundenachweis der IHK — die Grundlage für die §34i-Erlaubnis beim Gewerbeamt.
Weiterführende Themen
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