§34i Prüfung: IHK Standorte, Termine & Gebühren
Du bist nicht an deine Heimat-IHK gebunden: Hier findest du die wichtigsten Standorte, Prüfungsgebühren (140–350 €) und Anmeldeinfos für die §34i-Sachkundeprüfung.
Prüfungstermine und Standorte
Die Sachkundeprüfung §34i GewO wird dezentral bei den einzelnen IHK-Standorten in Deutschland organisiert. Anders als bei §34d gibt es keine bundeseinheitlichen Prüfungstermine — jede IHK legt ihre Termine selbst fest. Die meisten großen IHKs bieten jedoch 6–8 Prüfungstermine pro Jahr an, teilweise sogar monatliche Termine.
Anmeldeprozess & Fristen
- Anmeldefrist: Typisch 4–8 Wochen vor dem Prüfungstermin (je nach IHK)
- Frühzeitig anmelden: Beliebte Termine können schnell ausgebucht sein — besonders in Ballungsräumen
- Anmeldung online: Über das Prüfungsportal der jeweiligen IHK
- Benötigte Unterlagen: Name, Adresse, ggf. Unternehmensdaten — kein Vorbereitungsnachweis erforderlich
- Gebühr: Wird nach Anmeldung per Rechnung zugestellt; Vorauskasse oder Überweisung je nach IHK
- Stornierung: Meist bis 2–4 Wochen vor dem Termin möglich; danach kann die Gebühr einbehalten werden
Wichtige IHK-Standorte: Übersicht
Die folgenden Gebührenangaben sind Richtwerte und können sich jährlich ändern. Verifiziere die aktuellen Gebühren vor der Anmeldung direkt auf der Website der jeweiligen IHK.
Gebührenangaben sind Richtwerte (ca. Stand 2025/2026). Immer direkt bei der jeweiligen IHK vor der Anmeldung verifizieren. Gebühren können sich jährlich ändern.
Prüfungsgebühren im Überblick
| Prüfungsform | Gebühr (Richtwert) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Vollständige Erstprüfung (schriftlich) | ca. 140–350 € | Je nach IHK-Standort |
| Wiederholung schriftlicher Teil | ca. 100–250 € | Günstiger als Erstprüfung |
| Mündliche Nachprüfung | ca. 80–150 € | Nur bei knappem Nichtbestehen |
Befreiung von der Sachkundeprüfung
Nicht jeder muss die Sachkundeprüfung §34i ablegen. Wer bestimmte anerkannte Berufsqualifikationen nachweisen kann, ist von der Prüfungspflicht befreit:
- IHK-Abschluss Immobilienfachwirt: Befreiung von der §34i-Prüfung möglich
- Bankfachwirt (IHK): Anerkannte Gleichwertigkeitsbefreiung
- Bankkaufmann/-frau: Kann zur Befreiung berechtigen (IHK-Einzelfallprüfung)
- Abgeschlossenes wirtschaftsrechtliches Studium: Je nach Studieninhalt und IHK-Beurteilung
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