§34i Prüfung: IHK Standorte, Termine & Gebühren

Du bist nicht an deine Heimat-IHK gebunden: Hier findest du die wichtigsten Standorte, Prüfungsgebühren (140–350 €) und Anmeldeinfos für die §34i-Sachkundeprüfung.

Prüfungstermine und Standorte

Die Sachkundeprüfung §34i GewO wird dezentral bei den einzelnen IHK-Standorten in Deutschland organisiert. Anders als bei §34d gibt es keine bundeseinheitlichen Prüfungstermine — jede IHK legt ihre Termine selbst fest. Die meisten großen IHKs bieten jedoch 6–8 Prüfungstermine pro Jahr an, teilweise sogar monatliche Termine.

Wichtig: Du kannst die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen — unabhängig von deinem Wohn- oder Geschäftssitz. Bei ausgebuchten Terminen am Wunschstandort lohnt sich die Suche an anderen IHKs. Die aktuelle Terminübersicht findest du direkt auf den Websites der IHK-Standorte.

Anmeldeprozess & Fristen

  • Anmeldefrist: Typisch 4–8 Wochen vor dem Prüfungstermin (je nach IHK)
  • Frühzeitig anmelden: Beliebte Termine können schnell ausgebucht sein — besonders in Ballungsräumen
  • Anmeldung online: Über das Prüfungsportal der jeweiligen IHK
  • Benötigte Unterlagen: Name, Adresse, ggf. Unternehmensdaten — kein Vorbereitungsnachweis erforderlich
  • Gebühr: Wird nach Anmeldung per Rechnung zugestellt; Vorauskasse oder Überweisung je nach IHK
  • Stornierung: Meist bis 2–4 Wochen vor dem Termin möglich; danach kann die Gebühr einbehalten werden
Empfehlung: Melde dich mindestens 6–8 Wochen vor deinem Wunschtermin an. Wenn ein Termin voll ist, melde dich bei einer anderen IHK an — nicht auf die Warteliste warten. Die Vorbereitung sollte unabhängig vom Termin stattfinden.

Wichtige IHK-Standorte: Übersicht

Die folgenden Gebührenangaben sind Richtwerte und können sich jährlich ändern. Verifiziere die aktuellen Gebühren vor der Anmeldung direkt auf der Website der jeweiligen IHK.

Berlin
IHK Berlin
Gebühr: ca. 200–280 €
ihk.de/berlin →
Hamburg
Handelskammer Hamburg
Gebühr: ca. 190–260 €
hk24.de →
München
IHK für München und Oberbayern
Gebühr: ca. 220–320 €
ihk-muenchen.de →
Frankfurt
IHK Frankfurt am Main
Gebühr: ca. 180–250 €
ihk-frankfurt.de →
Köln
IHK Köln
Gebühr: ca. 160–230 €
ihk-koeln.de →
Stuttgart
IHK Region Stuttgart
Gebühr: ca. 170–240 €
ihk.de/stuttgart →
Düsseldorf
IHK Düsseldorf
Gebühr: ca. 150–220 €
ihk-duesseldorf.de →
Leipzig / Sachsen
IHK zu Leipzig
Gebühr: ca. 140–200 €
leipzig.ihk.de →
Hannover
IHK Hannover
Gebühr: ca. 160–230 €
ihk-hannover.de →
Nürnberg
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Gebühr: ca. 160–240 €
ihk-nuernberg.de →

Gebührenangaben sind Richtwerte (ca. Stand 2025/2026). Immer direkt bei der jeweiligen IHK vor der Anmeldung verifizieren. Gebühren können sich jährlich ändern.

Prüfungsgebühren im Überblick

PrüfungsformGebühr (Richtwert)Anmerkung
Vollständige Erstprüfung (schriftlich)ca. 140–350 €Je nach IHK-Standort
Wiederholung schriftlicher Teilca. 100–250 €Günstiger als Erstprüfung
Mündliche Nachprüfungca. 80–150 €Nur bei knappem Nichtbestehen

Befreiung von der Sachkundeprüfung

Nicht jeder muss die Sachkundeprüfung §34i ablegen. Wer bestimmte anerkannte Berufsqualifikationen nachweisen kann, ist von der Prüfungspflicht befreit:

  • IHK-Abschluss Immobilienfachwirt: Befreiung von der §34i-Prüfung möglich
  • Bankfachwirt (IHK): Anerkannte Gleichwertigkeitsbefreiung
  • Bankkaufmann/-frau: Kann zur Befreiung berechtigen (IHK-Einzelfallprüfung)
  • Abgeschlossenes wirtschaftsrechtliches Studium: Je nach Studieninhalt und IHK-Beurteilung
Hinweis: Befreiungsanträge müssen vor der Antragstellung auf die §34i-Erlaubnis bei der zuständigen IHK gestellt werden. Die Anerkennung ist nicht automatisch — die IHK prüft jeden Fall individuell. Kontaktiere deine IHK frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

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Stand: 06/2026