IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO

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Prüfungsfragen für die IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO — Immobiliardarlehensvermittler. Mit KI-Erklärungen, Rechenaufgaben & Prüfungssimulation. Kostenlos testen.

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Die IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO — Immobiliardarlehensvermittler

Wer gewerbsmäßig Immobiliardarlehensvermittlung betreibt, benötigt gemäß §34i Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis der Sachkunde — entweder durch einen anerkannten Berufsabschluss oder durch die IHK-Sachkundeprüfung nach der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV).

Die Prüfung wird vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt und umfasst Kenntnisse zu Berufsrecht, Finanzierungsprodukten, Verbraucherschutz und Kreditwürdigkeitsprüfung. Sie setzt die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (MCD) 2014/17/EU in deutsches Recht um.

Prüfungsaufbau

Die schriftliche Prüfung besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen, die in 90 Minuten beantwortet werden müssen. Die Fragen verteilen sich auf vier Themenbereiche gemäß der Anlage 1 der ZertVerwV:

Bereich 1 — ca. 10%
Grundlagen der Immobilienwirtschaft

Baupläne, Versicherungsarten, Umwelt- und Energiethemen

Bereich 2 — ca. 50%
Rechtliche Grundlagen

WEG-Recht, BGB, Grundbuchrecht, MaBV, Heizkostenverordnung

Bereich 3 — ca. 18%
Kaufmännische Grundlagen

Buchführung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Inkasso

Bereich 4 — ca. 22%
Technische Grundlagen

Baustoffe, Haustechnik, Baumängel, Verkehrssicherung, Sanierung

Bestehensregeln

Um die Prüfung zu bestehen, müssen in jedem der vier Themenbereiche mindestens 50% der Punkte erreicht werden. Ein schwaches Ergebnis in einem Bereich kann nicht durch ein starkes Ergebnis in einem anderen Bereich ausgeglichen werden.

Schriftliche und mündliche Prüfung

Die schriftliche Sachkundeprüfung umfasst 300 Prüfungsfragen mit insgesamt 80 erreichbaren Punkten. Bei den Multiple-Choice-Fragen können eine oder mehrere Antworten richtig sein.

Zur mündlichen Prüfung wirst du nur zugelassen, wenn du die schriftliche Prüfung bestanden hast. Sie dauert mindestens 15 Minuten pro Prüfling und wird von drei Prüfern abgenommen. Schwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG). Die mündliche Prüfung ist praxisorientiert mit Fallbeispielen und Situationsfragen.

Wer muss die Prüfung ablegen?

Grundsätzlich muss jeder, der gewerblich Immobiliardarlehensvermittlung betreiben möchte, die §34i-Sachkundeprüfung ablegen — also Bankmitarbeiter im Außendienst, unabhängige Finanzierungsberater, Immobilienmakler mit Finanzierungsservice und Quereinsteiger. Es gibt keine formalen Zulassungsvoraussetzungen — jeder kann sich anmelden, unabhängig von Alter oder Vorbildung.

Befreiung von der Prüfungspflicht

Folgende Personen sind nach §7 ZertVerwV von der Prüfung befreit:

  • Volljuristen (Befähigung zum Richteramt)
  • Immobilienkaufleute (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Geprüfte Immobilienfachwirte/-fachwirtinnen
  • Hochschulabsolventen mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft

Kosten, Termine und Anmeldung

Die Prüfungsgebühr wird von jeder IHK individuell festgelegt und liegt in der Regel zwischen 140 und 350 Euro. Jede IHK bietet eigene Prüfungstermine an — typischerweise 4 bis 9 Termine pro Jahr. Du kannst die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen.

Die Anmeldefrist beträgt meist 2 bis 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Beliebte Termine sind oft Monate im Voraus ausgebucht.

Tipps für eine gute Vorbereitung

  • 30 Fragen kostenlos testen: Mit 34i-Quiz.de kannst du 3 Tage alle Premium-Features testen — über 300 Prüfungsfragen direkt im Browser, ohne App-Download, keine Kreditkarte nötig.
  • Verstehen statt Auswendiglernen: Das WEG-Recht enthält viele Querverweise. Verstehe die Zusammenhänge — z.B. wie Beschlussfassung, Teilungserklärung und ordnungsmäßige Verwaltung zusammenspielen.
  • Alle vier Bereiche gleichmäßig vorbereiten: Die 50%-Regel pro Themenbereich ist die größte Hürde. Vernachlässige nicht die technischen oder kaufmännischen Grundlagen.
  • Mit prüfungsnahen Fragen üben: Simulationen unter prüfungsähnlichen Bedingungen helfen dir, dein Zeitmanagement zu optimieren und Schwachstellen zu erkennen.
  • Vorbereitungszeit realistisch planen: Rechne mit ca. 60 bis 90 Stunden. Bei berufsbegleitender Vorbereitung sind das 4 bis 8 Wochen.

Hinweis: Die Übungsfragen auf 34i-Quiz.de orientieren sich an den Themenbereichen des §34i GewO, bilden jedoch nicht die tatsächlichen IHK-Prüfungsfragen ab. Wir können kein bestimmtes Prüfungsergebnis garantieren. Alle Inhalte werden sorgfältig erstellt, Fehler können wir jedoch nicht vollständig ausschließen. Bei Unklarheiten empfehlen wir stets die Rücksprache mit einer IHK oder einem Fachanwalt.

Erfahrungen

Was Teilnehmer sagen

4,8 aus 134 Bewertungen

„Die App hat mir sehr geholfen, die Prüfung auf Anhieb zu bestehen. Die Übungsfragen decken alle 4 Themenbereiche ab und die KI-Erklärungen machen wirklich den Unterschied — besonders bei den rechtlichen Themen."

T

„Endlich eine Plattform für die §34i-Prüfung, die Baufinanzierung und ImmVermV wirklich praxisnah erklärt. Die Prüfungssimulation mit echter Zeitbegrenzung war ideal zur Vorbereitung. Sehr empfehlenswert!"

S

„Super strukturiert aufgebaut. Kapitelweise lernen und dann Prüfungsmodus — genau so bereitet man sich effektiv vor. Preis-Leistung ist absolut top."

M

„Sehr gutes Lerntool. Die KI-Erklärungen helfen besonders bei den rechtlichen Fragen, die ohne Kontext schwer zu verstehen sind. Ich würde mir noch mehr Fragen zu kaufmännischen Themen wünschen."

A

„Als Quereinsteiger in die Baufinanzierungsvermittlung war diese App Gold wert. Täglich 30 Minuten Grundbuch- und Kreditrecht gelernt und die §34i-Prüfung beim ersten Versuch bestanden. Die Statistiken zeigen genau, wo man noch üben muss."

P

„Habe die Prüfung nach nur 4 Wochen Vorbereitung bestanden. Das kapitelweise Lernen und die direkte Erfolgskontrolle nach jeder Frage helfen enorm. Viel besser als teure Präsenzkurse."

K

Häufig gestellte Fragen

Was ist die IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO?
Die IHK-Sachkundeprüfung §34i GewO ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für Immobiliardarlehensvermittler. Sie ist in der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt und wird bei der IHK abgelegt. Wer gewerbsmäßig Hypothekendarlehen oder Baufinanzierungen vermitteln möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §34i GewO.
Wer braucht die §34i-Erlaubnis?
Jeder, der gewerbsmäßig Immobiliarverbraucherdarlehen — also grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen für private Wohnimmobilien — vermittelt oder über solche Kredite berät, benötigt die §34i-Erlaubnis. Dies betrifft Baufinanzierungsberater, Kreditvermittler und Hypothekenmakler.
Wie ist die §34i-Prüfung aufgebaut?
Die schriftliche Prüfung dauert 150 Minuten und umfasst ca. 100 Fragen in zwei Abschnitten: Abschnitt 1 (ca. 40 Fragen, 60 Minuten) zu Rechtsgrundlagen, Grundbuch und Verbraucherschutz; Abschnitt 2 (ca. 60 Fragen, 90 Minuten) zu Kreditprodukten, Zinsberechnung und Bonitätsprüfung. Der mündliche Teil dauert 40 Minuten.
Wie lautet die Bestehensgrenze?
Bestanden ist, wer in jedem schriftlichen Prüfungsabschnitt mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt. Ein Ausgleich zwischen den Abschnitten ist nicht möglich (§3 Abs. 7 ImmVermV).
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Zur Prüfung selbst gibt es keine formalen Voraussetzungen. Für die spätere Erlaubnis nach §34i GewO sind jedoch Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 460.000 € je Schadensfall (750.000 € jährlich für alle Schäden) erforderlich.
Was kostet die §34i-Prüfung?
Die Prüfungsgebühr variiert je nach IHK und liegt zwischen ca. 280 und 500 Euro. Hinzu kommen optionale Kosten für die Vorbereitung.
Welche Themen werden geprüft?
Abschnitt 1 umfasst Rechtsgrundlagen (ImmVermV, BGB, GewO), Grundbuch und Grundschuldrecht, EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (MCD) und Verbraucherschutz. Abschnitt 2 umfasst Kreditprodukte (Annuitätendarlehen, KfW-Förderungen), Zins- und Tilgungsberechnung sowie Bonitäts- und Beleihungswertprüfung.
Gibt es Gleichstellungen, die von der Prüfung befreien?
Ja. §4 ImmVermV stellt bestimmte Berufsabschlüsse gleich: u.a. Immobilienkaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Sparkassenkaufmann/-frau, Geprüfter Immobilienfachwirt/in und Bankfachwirt/in.
Gibt es eine Weiterbildungspflicht?
Nein. Für §34i-Vermittler besteht aktuell keine gesetzliche Weiterbildungspflicht im Sinne einer Mindestanzahl von Stunden.
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Bei den meisten IHKs werden pro Jahr ca. 8 Prüfungstermine angeboten.

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