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§34i-Sachkundeprüfung im Selbststudium: So gehst du vor

Zuletzt aktualisiert: · Team von 34i-quiz.de

Du willst ohne Vollzeit-Lehrgang bestehen? Hier erfährst du, was du lernen musst, wie viel Zeit realistisch ist und wie du deinen Lernplan strukturierst.

Was genau muss ich für die §34i-Prüfung lernen?

Gefragt sind laut § 1 ImmVermV und dem DIHK-Rahmenplan fundierte Produkt- und Beratungskompetenzen in drei Sachgebieten: Kundenberatung, fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung sowie Finanzierung und Kreditprodukte.

Das Sachgebiet Kundenberatung prüft die Fähigkeit zum strukturierten, kundenorientierten Beratungsgespräch und bildet den praktischen Teil der Prüfung ab. Das Sachgebiet fachliche Kenntnisse umfasst laut DIHK-Rahmenplan unter anderem allgemeine rechtliche Grundlagen, rechtliche Grundlagen des Immobilienerwerbs, Aufbau und Funktionsweise von Grundbüchern, Verbraucherkreditrecht, Kreditwesengesetz, Geldwäschegesetz, Vermittler- und Beraterrecht, Verbraucherschutz, unlauteren Wettbewerb und Datenschutz. Das Sachgebiet Finanzierung und Kreditprodukte deckt unter anderem Finanzierungsanlässe, Kreditprodukte (Annuitätendarlehen, Zinszahlungsdarlehen, Bauspardarlehen und weitere), Konditionsvergleich (effektiver Jahreszins, Zinsfestschreibung, Tilgungssatz), Kreditwürdigkeitsprüfung, Kreditsicherung (Grundschuld, Hypothek) und Beleihungsprüfung ab.

Einen Überblick über alle Themenblöcke bietet die Prüfungsthemen-Übersicht. Wie das in der Prüfung konkret umgesetzt wird, zeigt der Ablauf der Prüfung.

Praxisbeispiel: Nur die schriftlichen Sachgebiete gelernt

Selbstlernerin E. arbeitet die rechtlichen Grundlagen und die Kreditprodukte ab, weil der schriftliche Teil nach § 3 Absatz 2 ImmVermV nur die Sachgebiete fachliche Kenntnisse sowie Finanzierung und Kreditprodukte umfasst. Den praktischen Teil schiebt E. auf. Nach bestandenem Schriftteil folgt das simulierte Kundenberatungsgespräch nach § 3 Absatz 4 ImmVermV — dort ist das Sachgebiet Kundenberatung der Prüfungsgegenstand. Ohne geübten Gesprächsaufbau (Bedarfsermittlung, Produkterklärung, Chancen und Risiken) liegt die typische Schwäche genau an der 50-Prozent-Grenze des praktischen Teils (§ 3 Absatz 7 Satz 4 ImmVermV). Schriftliches Wissen ersetzt das Gespräch nicht.

IHK-Prüfungsfalle: Der praktische Teil ist nicht „derselbe Stoff noch einmal mündlich“. Schriftlich werden Nummer 2 und 3 des § 1 Absatz 2 ImmVermV geprüft, praktisch das Sachgebiet Kundenberatung als simuliertes Beratungsgespräch.

Wie viel Zeit sollte ich fürs Selbststudium einplanen?

Als Referenzgröße nennt der offizielle DIHK-Rahmenplan 240 Unterrichtseinheiten (60 UE Kundenberatung, 70 UE fachliche Kenntnisse, 110 UE Finanzierung/Kreditprodukte) – eine Lehrgangs-Empfehlung, keine rechtlich bindende Mindeststundenzahl für Selbstlerner.

Die 240 UE geben dir einen belastbaren Maßstab für die Umfangstiefe; wie viel Zeit du tatsächlich brauchst, hängt von deinen Vorkenntnissen, deiner Lernroutine und der Verfügbarkeit zusammenhängender Lernzeit ab. Wer bereits bank- oder immobilienwirtschaftliche Grundlagen mitbringt, kann Teile schneller erschließen, sollte aber die Breite der Inhalte nicht unterschätzen – insbesondere beim Rechtsrahmen und den Rechen- und Bewertungsanteilen. Plane Puffer ein, um Inhalte zu wiederholen und Praxisaufgaben ohne Zeitdruck zu üben.

Rechenbeispiel: 240 Unterrichtseinheiten als Zeitbudget, nicht als Pflicht

Der DIHK-Rahmenplan (Stand Juli 2016) empfiehlt 240 Unterrichtseinheiten: 60 für Kundenberatung, 70 für das Sachgebiet fachliche Kenntnisse (im Rahmenplan: Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung), 110 für Finanzierung und Kreditprodukte. Nimmt Selbstlerner F. diese 240 Unterrichtseinheiten als Zeitbudget und plant 10 Unterrichtseinheiten pro Woche, ergeben sich 24 Wochen: 6 Wochen Kundenberatung, 7 Wochen fachliche Kenntnisse, 11 Wochen Finanzierung und Kreditprodukte. Der DIHK-Rahmenplan selbst stellt klar, dass der Verordnungsgeber keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrgangs macht — die 240 Unterrichtseinheiten sind eine gemeinsame Empfehlung, keine Mindeststundenzahl der ImmVermV.

IHK-Prüfungsfalle: „240 Unterrichtseinheiten sind Pflicht“ ist falsch. Die ImmVermV enthält keine Stundenvorgabe für die Vorbereitung. Der Rahmenplan ist eine Lehrgangs-Empfehlung.

Mit welchen Lernformaten kann ich die 3 Sachgebiete abdecken?

Für das Selbststudium eignet sich eine Kombination aus Fachliteratur zu den Rahmenplan-Themen, Übungsfragen zum Selbsttest für die schriftlichen Sachgebiete und Simulationen des Beratungsgesprächs für den praktischen Teil.

  • Fachliteratur/Lehrbücher: strukturierte Darstellungen zu den rechtlichen Grundlagen (z. B. Verbraucherkreditrecht, Geldwäschegesetz, Vermittler- und Beraterrecht) sowie zu Kreditprodukten, Konditionsvergleich, Kreditsicherung und Beleihung. Der DIHK-Rahmenplan gibt dabei die inhaltliche Tiefe je Sachgebiet vor.
  • Übungsfragen: gezielte Aufgaben zu den praxisbezogenen Inhalten der schriftlichen Teile decken Lücken frühzeitig auf – teste dich regelmäßig mit Übungsfragen zum Selbsttest.
  • Prüfungssimulation: für den praktischen Teil empfiehlt sich das Üben eines strukturierten, simulierten Kundengesprächs entlang eines Beratungsleitfadens – Bedarfsermittlung, Produkterklärung, Chancen/Risiken, Dokumentation. Fallskizzen, Rollenspiele und Checklisten unterstützen dabei.

Für den Endspurt kannst du dich kostenfrei registrieren und gezielt trainieren (kostenlose Registrierung). Zusätzliche Hinweise zur Vorbereitung findest du in weiteren Prüfungstipps.

Wie baue ich einen realistischen Lernplan auf?

Starte mit den rechtlichen Grundlagen, vertiefe dann Finanzierung und Kreditprodukte, und übe die Kundenberatung fortlaufend parallel, um das Gelernte an der Gesprächslogik zu verankern.

Die Beratung setzt voraus, dass du die rechtlichen Spielregeln und die Produktauswahl sicher beherrschst – deshalb schafft das Sachgebiet fachliche Kenntnisse das Fundament, auf dem du im Sachgebiet Finanzierung und Kreditprodukte die konkrete Finanzierungspraxis aufbaust. Eine mögliche Wochenstruktur orientiert sich am DIHK-Umfang: Lege zu Beginn mehr Lernzeit auf das Rechtsfundament (z. B. mehrere kurze Einheiten pro Woche zu Verbraucherkreditrecht, Geldwäschegesetz, Vermittler- und Beraterrecht sowie Grundbuch/Immobilienerwerb) und wechsle anschließend zu längeren, rechen- und fallorientierten Blöcken für Kreditprodukte, Konditionsvergleich sowie Kreditwürdigkeits- und Beleihungsprüfung. Parallel dazu planst du wöchentlich kurze Beratungstrainings (z. B. Gesprächsöffnung, Bedarfsklärung, Darstellung von Annuitätendarlehen/Zinsfestschreibung, Erläuterung von Risiken).

Fixe Selbsttests mit Übungsfragen zum Selbsttest helfen, den Lernfortschritt zu messen; der formale Ablauf ist unter Ablauf der Prüfung beschrieben.

Woran erkenne ich, dass ich bereit für die Prüfung bin?

Orientierung bieten die Bestehensgrenzen des § 3 ImmVermV: mindestens 50 Prozent der Punkte je Sachgebiet im schriftlichen Teil sowie mindestens 50 Prozent im praktischen Teil – wer diese Marken im Selbsttest stabil erreicht, hat ein belastbares Signal.

Behandle die beiden schriftlichen Sachgebiete getrennt, denn die 50-Prozent-Grenze gilt je Sachgebiet: Prüfe also für fachliche Kenntnisse und für Finanzierung/Kreditprodukte jeweils separat, ob du praxisbezogene Aufgaben sicher löst. Für das simulierte Beratungsgespräch solltest du wiederholt einen vollständigen Gesprächsablauf trainieren, der Bedarfsermittlung, Produktdarstellung, rechtliche Hinweise und Risikodarstellung umfasst. Dokumentiere typische Fehler und arbeite sie gezielt ab, bis du sie zuverlässig vermeidest; ergänzende Impulse bieten weitere Prüfungstipps und die thematische Struktur unter der Prüfungsthemen-Übersicht.

Praxisbeispiel: Praktischer Teil entfällt bei vorhandener 34f-Erlaubnis

Vermittler G. besitzt bereits eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 GewO und will zusätzlich die §34i-Sachkunde ablegen. Nach § 3 Absatz 5 Nummer 1 ImmVermV ist der praktische Teil nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 GewO hat. G. muss also den schriftlichen Teil zu den Sachgebieten fachliche Kenntnisse sowie Finanzierung und Kreditprodukte bestehen (jeweils mindestens 50 Prozent, § 3 Absatz 7 Satz 3 ImmVermV) — das simulierte Beratungsgespräch entfällt. Umgekehrt gilt: ohne eine solche Erlaubnis oder einen der in § 3 Absatz 5 Nummer 2 bis 4 ImmVermV genannten Sachkundenachweise ist der praktische Teil Pflicht, sobald der schriftliche Teil bestanden ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist die §34i-Prüfung aufgebaut?

Laut § 3 ImmVermV gibt es einen schriftlichen Teil zu den Sachgebieten fachliche Kenntnisse und Finanzierung/Kreditprodukte mit praxisbezogenen Aufgaben sowie einen praktischen Teil als simuliertes Beratungsgespräch (Sachgebiet Kundenberatung). Zuständig ist die IHK, die dafür einen Prüfungsausschuss bildet (§ 2 ImmVermV).

Welche Themen sind besonders umfangreich?

Der DIHK-Rahmenplan weist für „Finanzierung und Kreditprodukte" mit 110 von 240 Unterrichtseinheiten den größten Umfang aus. Umfangreich sind auch die rechtlichen Grundlagen im Sachgebiet „fachliche Kenntnisse", etwa Verbraucherkreditrecht, Geldwäschegesetz und Vermittler- und Beraterrecht.

Sind die 240 Unterrichtseinheiten verpflichtend?

Nein. Der DIHK-Rahmenplan ist eine bundesweit anerkannte Lehrgangs-Empfehlung, keine rechtlich fixierte Mindeststundenzahl für Selbstlerner. Er dient als verlässliche Referenzgröße für die eigene Zeitplanung.

Worauf sollte ich beim Selbststudium besonders achten?

Die Prüfung deckt inhaltlich sehr breite Rechtsgrundlagen sowie rechnerische Bewertungsverfahren ab (fachliche Kenntnisse und Finanzierung/Kreditprodukte) – wer hier zu wenig Zeit einplant, hat im Selbsttest typischerweise die größten Lücken. Regelmäßige Selbsttests je Sachgebiet und das Üben vollständiger Beratungsgespräche mit Feedback helfen, das früh zu erkennen.

Strukturiert auf die §34i-Prüfung vorbereiten

Übe alle drei Sachgebiete mit Prüfungsfragen und einer realistischen Prüfungssimulation.

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Stand: 08/2026 · Angaben nach der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) und dem DIHK-Rahmenplan. Der Rahmenplan ist eine Lehrgangs-Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe für Selbstlerner. Keine Rechtsberatung.