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BGH, XI ZR 187/23

Wesentliche Berechnungsparameter der Vorfälligkeitsentschädigung

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Satz aus dem Ratgeber

Es genügt, wenn die Bank die wesentlichen Berechnungsparameter benennt; sie darf dabei auch ihren Verwaltungsaufwand einrechnen.

Satz aus dem verlinkten Ratgeber dieser Website. Kein amtlicher Leitsatz. Der Quellenlink führt zum Entscheidungstext, nicht zu einer Übersetzung dieses Satzes.

Amtlicher Leitsatz

Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Fortführung Senatsurteile vom 3. Dezember 2024 - XI ZR 75/23, BGHZ 242, 227 und vom 20. Mai 2025 - XI ZR 22/24, BGHZ 244, 50).18 21 22 27

Verfahrensdaten

GerichtBGH
InstanzBGH
AktenzeichenXI ZR 187/23
Datum21.10.2025
Gebiet§502 BGB
Normen§502 BGB

Siehe auch

Quelle

BGH, 21.10.2025, XI ZR 187/23

Stand: 10/2026 · Ein amtlicher Leitsatz erscheint nur, wenn er wortgleich an der Quelle steht. Keine Rechtsberatung.

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