Satz aus dem Ratgeber
Es genügt, wenn die Bank die wesentlichen Berechnungsparameter benennt; sie darf dabei auch ihren Verwaltungsaufwand einrechnen.
Satz aus dem verlinkten Ratgeber dieser Website. Kein amtlicher Leitsatz. Der Quellenlink führt zum Entscheidungstext, nicht zu einer Übersetzung dieses Satzes.
Amtlicher Leitsatz
Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Fortführung Senatsurteile vom 3. Dezember 2024 - XI ZR 75/23, BGHZ 242, 227 und vom 20. Mai 2025 - XI ZR 22/24, BGHZ 244, 50).18 21 22 27
Verfahrensdaten
| Gericht | BGH |
|---|---|
| Instanz | BGH |
| Aktenzeichen | XI ZR 187/23 |
| Datum | 21.10.2025 |
| Gebiet | §502 BGB |
| Normen | §502 BGB |
Siehe auch
- Ratgeber: Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen: Deckelung & BGH-Urteile 2025
- Bibliothek
Quelle
Stand: 10/2026 · Ein amtlicher Leitsatz erscheint nur, wenn er wortgleich an der Quelle steht. Keine Rechtsberatung.
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